
Kfz-Versicherung wechseln: Anleitung, Fristen und Spartipps
Kfz-Versicherung wechseln kann man jedes Jahr bis zum 30. November, wenn man sein Fahrzeug behält. Bei einem Fahrzeug- oder Halterwechsel ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Warum sich der Kfz-Wechsel lohnt – Erfahrung
Versicherungs-Beitrag günstiger: Neue Tarife, veränderte Typ-/Regionalklassen oder ein kleinerer Fahrerkreis machen die Kfz Versicherung günstiger.
Verbesserte Versicherungsleistungen: Höhere Deckungssummen oder Kaufpreis/Neuwertentschädigung sind eventuell besser.
Tarif-Extras: Rabattschutz, Schutzbrief oder Auslandsschadenschutz sind nur einige der Tarif-Extras, die es bei Versicherungswechsel gibt.
Flexiblere Konditionen: Werkstattbindung wählen oder abwählen, Selbstbeteiligung anpassen, jährliche Zahlweise können die Kosten der Versicherung senken.
Fristen und der beste Zeitpunkt für einen Versicherungswechsel
Viele fragen sich, wann und wie man eigentlich eine Versicherung kündigen kann. Am sichersten ist es stets, wenn eine Kündigung der Versicherung in schriftlicher Form und fristgerecht zugegangen ist.
Reguläre Kündigung: In der Regel 1 Monat vor Ablauf. Endet das Versicherungsjahr am 31.12. – dann muss die Kündigung spätestens am 30.11 zugehen. Nichtsdestotrotz kommt es stets auf die individuelle Police an – abweichende Stichtage sind also möglich.
Sonderkündigungsrecht:
- Eine Beitragserhöhung ohne Leistungsplus – da kann man 1 Monat ab Mitteilung kündigen.
- Schadenfall – ein Monat nach Regulierung / Ablehnung.
- Fahrzeug- oder Halterwechsel – eine ausserordentliche Kündigung ist möglich.
Schritt-für Schritt zum neuen Kfz Versicherungs – Tarif (Erfahrung)
- Bedarf klären: Haftpflicht immer, dazu Teilkasko (TK) oder Vollkasko (VK) – je nach Alter und Wert des Autos und Risiko.
- Eigene Daten sammeln: Jahres-km? Wer fährt? Wo wird das Auto abgestellt? Bisherige SF-Klasse, aktuelle Selbstbeteiligung (SB), Wertstattbindung?
- Tarife vegleichen: Nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch die Leistung (Deckung, weitere Bausteine, Ausschlüsse).
- Neuen Vertrag abschliessen: Start zum Ende des Altvertrages. Die neue Versicherungsgesellschaft holt die SF-Daten elektronisch.
- Altvertrag kündigen: Erst nach Policierung des neuen Schutzes; Fristgerecht per Post, Portal, E-Mail (Je nach Versicherer). Wichtig ist hierbei schriftlich und auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.
- Unterlagen prüfen: Police, SEPA korrekt? Beginntermin, Selbstbeteiligung, Werkstattbidnung – ist alles korrekt? Dann ist man mit dem Wechseln fertig.
Wichtige Kfz Versicherungsbausteine im Vergleich – als Beispiele
- Deckungssumme Haftpflicht: 100Mio. € pauschal sind heute Standard.
- Teilkasko: Wild- und Tiere aller Art, Glas, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Marder-Folgeschäden.
- Vollkasko: Unfallschäden am eigenen Auto, Vandalismus, Neuwert/Kaufpreis 12-24 Monate je nach Tarif.
- Schutzbrief: Abschleppen, Pannenhilfe, Mietwagen, Hotel (für Vielfahrer).
- Rabattschutz: Rückstufung nach einem Schaden vermeiden. Dies kostet zwar Aufpreis, lohnt sich aber bei hohen SF-Klassen.
- GAP-Deckung: Pflicht bei Leasing/Finnazierung, schließt die Lücke zum Restwert.
- Werkstattbindung: Spart zwar den Beitrag, dafür bindest du Dich an Partnerwertstätten, was nicht immer vorteilhaft ist.
Die richtige Selbstbeteiligung (SB)
- Teilkaso: 150€ sinnvoll, da meist günstiger als 0€ Selbstbeteiligung.
- Vollkasko: 300-500€ – in dieser Selbstbeteiligungsspanne liegt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Prüfe zwei bis drei SB-Kombinationen und entscheide.
Fehler vermeiden – Beim Kfz Versicherungswechsel
- Nicht nur auf den Preis schauen, sondern auf das gesamte Preis-Leistungs-Verhältnis: Welche Leistungen gibt es und sind im Schadenfall wichtig?
- Falsche Jahres-km/Fahrerkreis: Führt zu Nachzahlungen und Problemen im Schadenfall.
- Kündigungsfrist verpasst: Am besten rechtzeitig erkundigen.
- Werkstattbindung unbedacht: Hört sich zwar nach einem sparsamen Tarif an, aber im Schadenfall weniger freie Wahl.
Checkliste Kfz – Versicherungswechsel: Diese Angaben brauchst Du
- Fahrzeug: Marke/Modell, Erstzulassung, HSN/TSN (aus dem Fahrzeugschein).
- Nutzung: privat/gewerblich, Jahres-km.
- Personen: Fahrerkreis, Alter, Führerscheindaten.
- Sicherheit: Garage, Carport, Straße.
- Aktueller Vertrag: Versicherer, SF-Klasse, SB TK/VK, Werstattbindung, Laufzeit.
Häufige Fragen – Kfz – Versicherungswechsel
Was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse (SF), wenn man die Kfz Versicherung wechselt?
Die neue Kfz Versicherung übernimmt die SF-Daten automatisch über das GDV-Verfahren.
Kann man trotz Schaden die Kfz Versicherung wechseln?
Ja. Nach einem regulierten Schaden besteht zusätzlich ein Soderkündigungsrecht (Frist: 1 Monat).
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Bei vielen Versicherern ja, aber manche Versicherer verlangen eine Kündigung über Post oder das eigene Portal. Am besten Formvorgaben aus der Police beachten und sich eine Kündigung schriftlich bestätigen lassen.
Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung. Angaben basieren auf eigenen Erfahrungen.
Andere interessante Links bezüglich Auto bzw. Kfz:
Wer neben der Versicherung auch noch zusätzlich sparen möchte, kann sich auch gerne Infos zum Elektroauto durchlesen. Wenn man ein Elektroauto hat, kann man die sogenannte THG-Quote (Treibhausgas-Quotenhandel) beantragen und kassiert eine jährliche Prämie (Stand: 2025).